Die „Stadtbodenstiftung“ von Florian Schmidt – eine antidemokratische Unterwandung (Teil 2)

Teil 2: Struktur und Verfassung der Stiftung

In Teil I meines Beitrags zur Stadtbodenstiftung hatte ich mich mit dem irreführenden Namen befasst und damit, dass der gemeinnützige Stiftungszweck so gar nicht zum erklärten Gegenstand und Ziel der Stiftung passen will. Es ging also um den „Etikettenschwindel“, den Florian Schmidt mit der Stiftung betreibt.

Im zweiten Teil geht es nun um die vermeintlich „demokratische“ Struktur der Stiftung. In Teil 3 (morgen) geht es dann um die handelnden Akteure, die – soviel darf man vorwegnehmen – allesamt alte Bekannte sind.

Für tl;dr siehe unten.

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Prolog:

Die Stadtbodenstiftung von Florian Schmidt. Er hatte sie in der Presse lange angekündigt als den „Stiftungansatz“ zur „Bodenfrage“. Am 11. Mai dann kündigte die AKS Gemeinwohl auf Twitter an:

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Wer ist die AKS („Arbeits- und Koordinierungsstruktur“) Gemeinwohl? Am besten lassen wir sie selbst zu Wort kommen, denn so schön könnte ich es selbst nicht formulieren:

Die AKS Gemeinwohl erprobt neue Formen der Zusammenarbeit und fungiert als Kompressor für eine ko-produzierte Stadtentwicklung. Dieser neue gemeinsame Raum von Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik ist ein innovatives Instrument zur Unterstützung einer vielfältigen Stadtgesellschaft, nachhaltiger Bodenpolitik und der Sicherung von gemeinwohlorientierten Projekten und Räumen. Wesentlich für die AKS Gemeinwohl als experimenteller Raum und neue Anlaufstelle im Bezirk ist die Mitwirkung der von ihr angesprochenen Menschen in den beteiligten Strukturen.

Die AKS Gemeinwohl verzahnt die Zusammenarbeit zwischen BVV Friedrichshain-Kreuzberg, dem Bezirksamt und der „Zivilgesellschaft“. Letztere ist in einem Trägerverein verfasst, dem „GEMEINWOHLORIENTIERTE STADTENTWICKLUNG e.V.“ – oder kurz GemeinwohlStadt e.V. – einem (nicht gemeinnützigen) Verein.

So sieht das Ganze dann im Organigramm aus – alles klar? Nein? Egal, nicht so wichtig.

Der Verein (das ist das Ding unten rechts) erhält von Florian Schmidt in den Jahren 2020 und 2021 aus Mitteln des Bezirks reichlich Geld. Auf der Seite des GemeinwohlStadt e.V. heißt es:

Der Verein soll eine institutionelle Zuwendung durch das Bezirksamt (Abt. Bauen, Planen, FM) für 2020 und 2021 erhalten in Höhe von insgesamt 260.000 €. Damit finanziert der Trägerverein die drei sog. verwaltungsexternen Stellen im AKS-Team sowie weitere Honorarkräfte und übernimmt die Sachkosten.

Jetzt könnte man fragen, warum ein nicht gemeinnütziger Verein von Herrn Schmidt 260.000 EUR aus Steuergeldern erhält, aber diese Frage mögen andere stellen.

Die hinter AKS Gemeinwohl stehende Struktur existierte zwar in rudimentärer Form schon vor dem Amtsantritt von Florian Schmidt, wurde aber erst unter seiner Regie und in Zusammenarbeit mit ihm zu einer festen Struktur mit mehreren Mitarbeitern:

Insgesamt arbeiten fünf feste Stellen als Team in der AKS Gemeinwohl. Zwei verwaltungsinterne Stellen sind im Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg im Bereich Bürgerbeteiligung angesiedelt. Drei verwaltungsexterne Stellen sind beim GEMEINWOHLORIENTIERTE STADTENTWICKLUNG e.V. angesiedelt, der vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gefördert wird.

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Jedenfalls, um zum Thema zurückzukommen, kündigte besagter Verein nun mit großem Trara an, dass Berlin einen „Community Land Trust“ erhalte – und stellte ihn gleich in eine Reihe mit zahlreichen – tatsächlichen – Community Land Trusts. Dabei ist – siehe Teil 1 – die Stadtbodenstiftung vieles, nur sicherlich kein Community Land Trust. Mit „getaggt“, also namentlich erwähnt, waren in dem Tweet – siehe oben neben Florian Schmidt (@f_schmidt_bb) auch Magnus Hengge und Jan Kuhnert.

Danach passierte erst einmal nicht viel – bis zum 29.8.2019. Dann wurde die Stadtbodenstiftung offiziell aus der Taufe gehoben.

DIE STRUKTUR

Die Struktur ist im großen und ganzen übersichtlich: Es gibt drei Gremien:

  • einen Vorstand
  • ein Kuratorium
  • ein Stiftungskomitee.

1. Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte und steht formal unter der Knute des Kuratoriums, das ihn (allerdings nur mit Zweidrittelmehrheit) vorzeitig abberufen kann. Er soll Projekte akquirieren und durchführen, hat Personalhoheit und ist ansonsten – wie üblich – Handlanger des Kuratoriums für den kompletten Formalkram (Jahresabschlüsse, Wirtschaftsplan, etc.). Immerhin: Er kann hauptamtlich tätig sein (§ 6 Abs. 1 der Satzung).

Und er ist für (zunächst einmal) drei Jahre im Amt, aber er bleibt im Amt, solange kein neuer bestimmt ist, und er kann auch für mehrere Amtszeiten – unbegrenzt – bestimmt werden. Das kann für einen Aktivisten schon mal ein interessanter Posten sein. Wenn man mit dem Kuratorium gut kann; dazu siehe weiter unten…

2. Das Kuratorium

Das Machtzentrum der Stiftung ist aber das Kuratorium, das woanders Verwaltungsrat heißt, aber Kuratorium klingt irgendwie mehr nach Kunst, weniger nach Geschäft. Ausstellungen werden kuratiert, Stadtbodenstiftungen eher nicht, aber gut. Die Stadtbodenstiftung mag bekanntlich Bezeichnungen, die an dem, was sie bezeichnen sollen, meilenweit vorbeizielen.

Das Kuratorium legt die Leitlinien der Tätigkeit der Stiftung fest, beschließt Geschäftsordnungen für Vorstand und Stiftungskomitee und auch im Übrigen über alle entscheidenden Fragen. Vor allem entscheidet das Kuratorium gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung – übrigens allein – über

a. den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken,
b. die Vergabe von Erbbaurechten und
c. eine Grundstücksveräußerung gemäß § 3 Abs. 7.

Das ist der Kern der eigentlichen Tätigkeit, und hier hat der Vorstand nicht viel zu melden. Wer sind nun diese Mitglieder, die über den Erwerb von Grundstücken und darüber entscheiden, wer diese Grundstücke wie – und wie lange – nutzen darf?

Lustigerweise steht das Kuratorium schon, obwohl es noch gar keine Stiftung gibt. Da sind schon sämtliche Pöstchen vergeben – aber dazu später. Diese „Mitglieder des Kuratoriums“ oder „Kuratoren“ sind von den „Mitgliedern der CLT-Initative“ gewählt worden.

Das ist hochinteressant, denn es gibt – rechtlich gesehen – gar keine „CLT-Initiative“. Dort kann man auch nicht Mitglied werden, weil es sie – rechtlich gesehen – gar nicht gibt. Diese „Mitglieder“ sind ein geschlossener Zirkel von alten Bekannten, die das Ding – zunächst – unter sich ausmachen. Und jedenfalls auch für die nächsten drei Jahre (und länger, je nachdem, wie lange es dauert, bis Florian Schmidt das Geld für die Stiftung zusammen hat, immerhin 100.000 EUR).

Wer sich das Impressum der Website unter Stadtbodenstiftung.de ansieht, findet als Anbieter die „Stadtbodenstiftung in Gründung (i.Gr.)“ und die „CLT Berlin Initative“ nebeneinander benannt. Aber keinen Verantwortlichen. Dabei gibt es weder eine rechtsfähige Stiftung noch eine rechtsfähige Initiative. Das ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass diese „Initiative“ zu Spenden und Zustiftungen aufruft. An wen gehen diese Spenden? Sind sie steuerbegünstigt?

Nein, natürlich nicht.

Denken wir einen Schritt weiter. Nehmen wir an, die Stiftung gelangte eines Tages zur Rechtsfähigkeit und wäre dann rechts- und handlungsfähig: Wie setzt sich das Kuratorium denn zusammen? In der Theorie besteht es gemäß 8 Abs 2 der Satzung aus (idealerweise)

  • 4 Vertretern der Nutzer
  • 4 Vertretern der Nachbarschaften
  • 1 (ein) Vertreter der Stifter
  • 3 Experten oder Personen des öffentlichen Lebens, davon möglichst drei Einzelpersonen oder Vertreterinnen von Institutionen, die in der gemeinwohlorientierten Immobilien- und Stadtpolitik tätig sind oder die sich für die Belange von Mieterinnen oder Wohnungssuchenden, von Gewerbetreibenden oder für den Naturschutz einsetzen,
  • 1 (ein) Vertreter der öffentlichen Körperschaften (z.B. Bezirke, Senat), die Zustiftungen oder Zuwendungen in substantieller Höhe an die Stiftung getätigt haben.

Die Vertreter der Nutzer und der Nachbarn im Kuratorium werden von den jeweiligen Vertretern von Nutzern bzw. Nachbarn im Stiftungskomitee gewählt. Das klingt erst mal gut, aber: Derzeit (und noch ziemlich lange Zeit) gibt es weder Nutzer (mangels Grundstück) noch Nachbarschaften (dito), weshalb erst einmal bestenfalls einen Vertreter der Stifter/innen (so es derzeit schon welche gibt – unwahrscheinlich) geben wird sowie drei EXPERTINNEN.

Und diese drei Experten haben es – rein rechtlich gesehen – in sich. Das gilt schon deshalb, weil sie zunächst einmal in den ersten Jahren faktisch unter sich sind – siehe oben. Ohne Grundstück keine Nutzer, ohne Nutzer keine Nachbarschaft. Besonders praktisch: Das Kuratorium besteht – Überraschung – aus MINDESTENS drei Mitgliedern. Das reicht, um rechtlich handlungsfähig zu sein.

Aber das beste kommt noch: Die EXPERTEN des Gremiums werden – anders als die übrigen Mitglieder nicht gewählt. Gar nicht. Niemals. Sie werden einmal – im Stiftungsgeschäft, also bei der Beurkundung – bestimmt. Und danach „kooptiert„. Klingt komisch, ist aber ganz einfach:

Die Experten bestimmen ihre Nachfolger (oder weitere Experten im Kuratorium) selbst. Keine Wahl, keine Demokratie. Wer an der Macht ist, bestimmt, wer an die Macht kommt. So einfach ist das.

Nun mag einer denken, naja, aber irgendwann kommen ja die anderen Mitglieder des Kuratoriums dazu, und dann bilden die ein Gegengewicht. Aber Pustekuchen. Die Experten können sich ihre Mehrheiten und die Zusammensetzung des Gremiums auch per Wünsch-Dir-Was bestimmen. Denn nach § 8 Abs. 2 der Satzung ist das Kuratorium

auch dann als satzungsgemäß besetzt anzusehen (…), wenn die [oben zitierten] Gewichtungen nicht eingehalten werden.

So, jetzt nochmal zurück zum derzeitigen Vorstadium: Die „Mitglieder“ der „CLT-Initiative“ (also Herr Schmidt und ein paar Gleichgesinnte, siehe Teil 3 – handelnde Personen) bestimmen die Experten im Kuratorium, gerne auch mehr als die vorgesehenen drei, die dann im Stiftungsgeschäft ernannt werden und fortan undemokratisch die Geschicke leiten.

Natürlich „soll“ das auch irgendwann mal anders werden. Nur wann? Vorsorglich bestimmt § 8 Abs. 6:

(6) Soweit das Stiftungskomitee noch nicht eingerichtet ist, die Arbeit des Stiftungskomitees ruht oder die Kuratoriumsmitglieder nicht wie vorgesehen gewählt werden, ergänzt sich das Kuratorium, damit es handlungsfähig bleibt, zunächst durch Kooption für ein Jahr selbst. Es ist darauf hinzuwirken, dass mittelfristig wieder eine ordnungsgemäße Kuratoriumsbesetzung gemäß Abs. 2 zustande kommt.

Also „mittelfristig“ soll es zu einer „ordnungsgemäßen Kuratoriumsbesetzung“ kommen. Das kann alles und nichts heißen.

Nur soviel: Ein Kuratorium, das unbefristet und unbeschränkt handeln kann, ohne seine Macht zu teilen, hat erfahrungsgemäß sehr wenig Interesse daran, seine Macht durch die Aufnahme weiterer Mitglieder zu schwächen. Selbst wenn weitere Mitglieder (Vertreter von „Nutzern“ und „Nachbarschaft“) erst einmal an Bord sein sollten, werden sie im Zweifel aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung und der Tatsache, dass sie – im Gegensatz zu den „Experten“ – gewählt werden müssen, nicht geneigt sein, den etablierten „Experten“, die im Zweifel politisch besetzt und vernetzt sind, ernsthaften Widerstand zu leisten. Die politische Besetzung der „Experten“ tut ein Übriges, um den Appetit der übrigen Mitglieder auf Widerstand und Konfrontation weitgehend zu zügeln. Wie es halt auch sonst im Leben ist: Es handelt sich deutlich unbeschwerter, wenn man nicht (wieder-) gewählt werden muss.

Das ist auch bei der gemeinwohlorientierten demokratischen Stadtentwicklung von unten nicht anders.

Politische Besetzung?

Und damit das auch so bleibt, hat Herr Schmidt sinngemäß in die Satzung geschrieben, dass nur als „Experte“ ins Kuratorium darf, wer genauso ist und denkt wie er. Das klingt dann so:

Einzelpersonen oder Vertreterinnen von Institutionen, die in der gemeinwohlorientierten Immobilien- und Stadtpolitik tätig sind oder die sich für die Belange von Mieterinnen oder Wohnungssuchenden, von Gewerbetreibenden oder für den Naturschutz einsetzen.

§ 8 Abs. 2 d) der Satzung

Ausdrücklich nicht erwünscht ist übrigens interessanterweise betriebswirtschaftliche Kompetenz oder Erfahrung. Betriebswirte dürfen allenfalls im Nachbarschaftsrat sitzen.

Weil aber die anfänglich bestimmten politischen „Experten“ im Zweifel im Machtzentrum (Kuratorium) nicht nur die ersten Jahren ganz alleine sind, sondern in den Folgejahren im Zweifel weiterhin die Hosen anhaben, werden auch die Vorstände sich nicht gegen sie stellen. Denn sonst riskieren sie ihren – gut dotierten – Posten. Sie werden – das ist in den meisten Stiftungen so – den Verwaltungsräten, die hier Kuratoriumsmitglieder heißen, aus der Hand fressen.

3. Das Stiftungskomitee

Und dann gibt es da noch das Komitee, das vielleicht irgendwann auch mal eingerichtet sein wird, und das dann aus seinem Kreis weitere Mitglieder in das Kuratorium wählt, und zwar für die Nutzer, für die Nachbarn und für die Stifter. Aber bis dahin vergeht noch viel Zeit. Bis dahin steht dieses Gremium nur auf dem Papier, und das wissen auch alle.

Und wenn es dann irgendwann einmal vielleicht eventuell unter Umständen doch mit Leben gefüllt werden sollte, wird das eine lustlose Veranstaltung von ein paar Unerschütterlichen, die bereit sind, in zahnlosen Gremien zu sitzen, welche nur den Zweck haben, Herrn Schmidt als demokratisches Feigenblatt zu dienen. Aber das wird in dieser Deutlichkeit vermutlich nirgendwo stehen.

4. Fazit:

Die Stiftung ist so angelegt, dass ein paar Stadtsoziologen von den Grünen und ihre Freunde sich künftig aus halb privat, halb öffentlich gezahlten Stiftungsmitteln ein paar Pöstchen schaffen, mit denen sie dann eventuell einmal Grundstücke kaufen können, über deren Nutzung sind dann allein bestimmen. Also, ohne demokratische Kontrolle oder öffentliche Aufsicht, wie sie beim Verwaltungshandeln besteht (Fach- und Rechtsaufsicht der übergeordneten Behörde). Sondern – ja, genau, weitgehend ungestört. Mit Zuverdienstmöglichkeiten durch Beratungs- und Vermittlungsdienste und mit vielen tollen Insiderkenntnissen, die man gewinnbringend vermarkten kann.

Aber die Stiftungsaufsicht!

Ach, die Stiftungsaufsicht. Ja, die gibt es. Sie ist wahrscheinlich die zahnloseste Behörde im ganzen Staatsapparat (was aber nicht ihre Schuld ist). Weshalb sich dorthin im Zweifel auch nicht die ehrgeizigsten Beamten verlaufen, sondern eher diejenigen, denen ein Anruf pro Tag schon einen mittleren Kreislaufkollaps verursacht. Das mögen Sie klischeehaft und dumm finden, aber es entspricht leider der Realität, wie man aus der Erfahrung sagen muss.

Das liegt vor allem am Konstrukt der bürgerlich-rechtlichen Stiftung selbst. Die Stiftung ist nämlich nichts anderes als ein Haufen Geld, der sich selbst verwaltet. Irgendjemand hat den Anfangshaufen einmal gespendet („gestiftet“) und den Stiftungszweck festgelegt. Dann werden ein paar Verwaltungsräte bestimmt, und die sind dann die Herren über das Vermögen. Und weil es – anders als etwa bei Aktiengesellschaften – niemanden, aber wirklich niemanden gibt, dem das Geld gehört, sind der Phantasie, was Vorstand und Kuratorium/Verwaltungsrat damit machen können, (fast) keine Grenzen gesetzt. Warum soll ein Dienstwagen nicht dem Stiftungszweck dienen? Oder einen Dienstreise nach Havana, um die dortige urbane Soziologie zu studieren? Die Kuratoriumsmitglieder handeln ehrenamtlich; da wird doch wohl mal ein Essen im Drei-Sterne-Restaurant drin sein!

Und der Vorstand? Könnte der nicht stutzig werden, wenn er die Bücher führt und den Jahresabschluss erstellt? Nein, der Vorstand wird dafür sicherlich eine schlüssige Erklärung finden, und außerdem hat er sowieso keine Zeit, weil das Kuratorium ihn gerade zu einer Fortbildung nach San Francisco geschickt hat. Und außerdem hat er gerade eine großzügige Gehaltserhöhung und eine Spende für die Universität seines Sohnes erhalten. Stichwort „Förderung der Bildung und Wissenschaft“ (Stiftungszweck!).

Die Stiftungsaufsicht wird das sehen und gleich weiterschlafen. Wer will nachweisen, dass all dies nicht dem Stiftungszweck dient? Und überhaupt, wer ist denn geschädigt? Das Geld der Stiftung gehört doch nur der Stiftung. Uns doch egal, was sie damit macht.

Wer meint, dass das alles meiner blühenden Phantasie entspringt, der verkennt die jahrzehntelange Realität in Stiftungsangelegenheiten. Jedenfalls bei Stiftungen bürgerlichen Rechts, wie Herr Schmidt sie ins Leben ruft. Und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Umstand, dass es sich bei dieser Stiftung um eine weitgehend von öffentlicher Kontrolle freie Spielwiese handelt, nicht unwichtig war für die Wahl der Rechtsform. Sonst wäre auch jede andere Rechtsform infrage gekommen, die den Akteuren deutlich mehr Macht einräumt – etwa ein Verein oder eine Genossenschaft.

Eine Genossenschaft ist demokratisch, effektiv kontrolliert und agiert wirtschaftlich.

Aber warum überhaupt eine private Rechtsform? Ist nicht die Kommune, die Stadt bereits Vertreterin ihrer Bürger? Hält sie nicht Land, Grundstücke, Kleingärten, Bauerwartungsland treuhänderisch für ihre Bürger vor? Und vergibt es an Träger ihrer Wahl, mal zum Kauf unter Auflagen, mal im Erbbaurecht? Und unterliegt all dies nicht der demokratischen Kontrolle?

Herr Schmidt hat die Stiftung vorgezogen. Er wird wissen, warum.

In Teil 3 – morgen – geht es dann um die Akteure. Das wollte ich in diesem Teil nicht mehr unterbringen…

tl;dr:

Es gibt viele Mittel der demokratischen Verwaltung von Grundeigentum. Die von Florian Schmidt gewählte Rechtsform der Stiftung und ihre konkrete Ausgestaltung entziehen die Tätigkeit der Stiftung aber jeder effektiven demokratischen Kontrolle und behördlichen Aufsicht. Die Genese der Stiftung aus einer „Initiative“ von politischen Freunden von Florian Schmidt, die politische Besetzung der Schlüsselpositionen und der Ausschluss eines demokratischen Wahlverfahrens für die zentralen Akteure im Kuratorium legen nahe, dass es Herrn Schmidt gerade darum ging, eine Rechtsform zu finden, in der politische Aktivisten und Akteure ihre Vorstellungen von der Verwertung von Grundstücken ungestört verwirklichen können.


Ein Gedanke zu “Die „Stadtbodenstiftung“ von Florian Schmidt – eine antidemokratische Unterwandung (Teil 2)

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